Rechnungsgenerator

Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen und als PDF speichern. Kostenlos, keine Anmeldung.

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Rechnung erstellen

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, PDF per Knopfdruck. Läuft komplett im Browser, nichts wird hochgeladen.

Absender (du)
Empfänger (Kunde)

Positionen

Zahlung Zahlungsziel in Tagen
Hinweis auf der Rechnung (optional)

Deine Daten bleiben im Browser (Absender + Bank werden lokal für das nächste Mal gespeichert). Keine Übertragung an Server. Keine Rechts-/Steuerberatung.

Jede Rechnung von Hand? Das skaliert nicht.

sevdesk schreibt Rechnungen mit fortlaufenden Nummern, archiviert GoBD-konform, mahnt automatisch und kann E-Rechnungen (Pflicht im B2B). Deutsches Tool, DSGVO-sauber, ab wenigen Euro im Monat.

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Passende KI-Tools: Rechnungsgenerator

Wenn du dieses Browser-Tool nutzt, ist der nächste sinnvolle Schritt oft ein dauerhaftes KI-Tool mit Preis-, Datenschutz- und Deutsch-Vergleich.

Häufige Fragen zum Rechnungsgenerator

Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnung?

Nach § 14 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt und der Steuerbetrag. Der Generator deckt alle diese Felder ab.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss auf der Rechnung darauf hinweisen. Aktiviere einfach die Checkbox, der Generator setzt den Pflichthinweis automatisch.

Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?

Nicht auf unseren Servern. Alles läuft in deinem Browser. Absender- und Bankdaten werden nur lokal in deinem Browser (localStorage) gemerkt, damit du sie beim nächsten Mal nicht neu eintippen musst.

Ist die Rechnung GoBD-konform archiviert?

Nein, der Generator erstellt nur das PDF. Für die revisionssichere Archivierung, fortlaufende Nummernkreise und E-Rechnungen (Pflicht im B2B seit 2025) brauchst du ein Buchhaltungstool wie sevdesk oder lexoffice.

Was ist mit der E-Rechnungspflicht?

Seit 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD) empfangen können, die Ausstellungspflicht kommt stufenweise bis 2028. Ein einfaches PDF reicht dann im B2B nicht mehr. Für Privatkunden (B2C) bleiben PDF-Rechnungen zulässig.

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